Lebenslagen - Service BW
Architekt
In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Architekten:
-
Anmeldung beim Finanzamt
Anmeldung beim Finanzamt
-
Berufsausübung
Berufsausübung
-
Eintragung in die Architektenliste
Eintragung in die Architektenliste
-
Hinweise für ausländische Freiberufler
Hinweise für ausländische Freiberufler
-
Steuerliche Aspekte
Steuerliche Aspekte
-
Überblick
Überblick
-
Verbraucherinformationen
Verbraucherinformationen