Zusammenlegungsverfahren Irndorf
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Vergabe des Masselandes (TG Flurstücke)
In der Zusammenlegung Irndorf werden die unten aufgeführten Flurstücke für die Landabfindung der Beteiligten nicht mehr benötigt (Rücklageflurstücke).
Das Landratsamt Tuttlingen -untere Flurbereinigungsbehörde- bietet diese Flurstücke entsprechend den nachfolgenden, mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und der landwirtschaftlichen Berufsvertretung abgestimmten Grundsätzen, zum Kauf an.
Vergabegrundsätze:
- Zur Abgabe von Angeboten sind nur Grundstückseigentümer und Nebenbeteiligte des Zusammenlegungsverfahrens Irndorf berechtigt.
- Nebenliegende Eigentümer sind bevorrechtigt.
- Nebenliegende Bewirtschafter sind bevorrechtigt.
- Landwirte (Voll- und Nebenerwerbsbetriebe) sind bevorrechtigt vor Nichtlandwirten.
- Die Höhe des Angebotspreises gibt erst dann den Ausschlag, wenn sich nach den vorgenannten Kriterien keine eindeutige Rangfolge ergibt.
Die Naturschutzbehörde hat ein Vorkaufsrecht für Flurstücke innerhalb der Naturschutzgebiete.
Bei der Zuweisung des Masselandes sind die vorstehenden Kriterien, beginnend bei der Ziffer 1 maßgebend, sofern das Angebot angemessen ist (Mindestsumme ist der kapitalisierte Wert im Zusammenlegungsverfahren).
Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung.
Die Flurstücke der TG waren bisher von der Kostenumlage ausgenommen. Die Erwerber verpflichten sich, die Kostenumlage in Höhe von 3 € / WE zu entrichten.
Verkauft werden die Flurstücke:
4010 | 111,28 Ar | Gr / Geh |
4139 | 21,62 Ar | Acker |
4207 4208 | 87,64 Ar | Acker |
4395 | 41,27 Ar | Gr / Geh |
4450 | 38,59 Ar | Gr / Geh |
4571 | 50,76 Ar | Gr / Geh |
Nachstehend finden Sie eine Übersichtskarte sowie weitere Festlegungen für die Vergabe. Die Unterlagen liegen auch auf der Gemeindeverwaltung Irndorf zu den dort üblichen Öffnungszeiten aus.
TG Flurstücksliste (PDF-Dokument, 433,71 KB, 18.09.2024)
Übersichtskarte TG Flurstücke (PDF-Dokument, 1,27 MB, 18.09.2024)
Vergabegrundsätze Masseland (PDF-Dokument, 404,74 KB, 18.09.2024)
Interessenten richten die Gebote bis spätestens 10. Oktober 2024 an r.federle(@)landkreis-tuttlingen.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Herrn Federle 07461 9261650.
Karte des neuen Bestandes
Download Karte des neuen Bestandes (PDF-Datei)
Die öffentliche Bekanntmachung und die Zusammenlegungskarte können zusätzlich
auf der Internetseite des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung
im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3013) eingesehen werden.
Auskünfte erteilen außerdem
- Herr Federle unter der Telefonnummer: 07461 926-1650 und
- Frau Hipp unter der Telefonnummer: 07461 926-1652
Flächeninanspruchnahme
für die Ergänzung und Verbesserung des ländlichen Wegenetzes im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Irndorf.
Nach der Genehmigung des Ausbauplans mit landschaftspflegerischer Begleitplanung und der Bewilligung der erforderlichen Mittel wird nun die Ergänzung und Verbesserung des ländlichen Wegenetzes im Gebiet des Zusammenlegungsverfahrens Irndorf durchgeführt.
Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Flächen sind seit der vorläufigen Besitzeinweisung vom Herbst 2012 (Stichtag 01. November 2012) weitestgehend im Besitz der Gemeinde Irndorf.
Für die darüber hinausgehende Inanspruchnahme von Privatflächen für Wegeverbreiterungen, Baustreifen, Materialzwischenlagerung, etc. nimmt die Teilnehmergemeinschaft die, in Verbindung mit den Zuteilungsvereinbarungen, von allen Teilnehmern erteilte Bauerlaubnis in Anspruch. Diese Bauerlaubnis berechtigt die Teilnehmergemeinschaft die betreffenden Flächen für die Bauausführung in Besitz und Nutzung zu nehmen und die Bauarbeiten auszuführen.
Die Flächeninanspruchnahme erfolgt ab
14.03.2016
Wo Baumaßnahmen durchgeführt werden und wo und in welchem Umfang Flächen in Anspruch genommen werden, ist aus der Karte „Flächeninanspruchnahme durch Baumaßnahmen der Teilnehmergemeinschaft“ ersichtlich. Diese Karteliegt vom 25.02.2016 bis 22.04.2016 im Rathaus in Irndorf zur Einsichtnahme aus und kann auf der Internetseite der Gemeinde Irndorf (www.irndorf.de unter „Aktuelles“/ „Flurneuordnung“) eingesehen werden.
Das tatsächliche Ausmaß der Flächeninanspruchnahme ergibt sich erst bei der Bauausführung, wird aber innerhalb der in der ausgelegten Karte dargestellten Flächen liegen. Der Umfang der tatsächlich beanspruchten Fläche wird bei der Bauausführung von der unteren Flurbereinigungsbehörde ermittelt.
Bewirtschafter, die Fördermittel in Rahmen des „Gemeinsamen Antrags“ beantragen und zum Zeitpunkt der Antragstellung die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche noch nicht kennen, können ihren Antrag zunächst ohne Berücksichtigung einer eventuellen Flächeninanspruchnahme stellen.
Bei der tatsächlichen Inanspruchnahme von Flächen werden diese von der unteren Flurbereinigungsbehörde aufgemessen und dem Bewirtschafter schriftlich mitgeteilt. Der Bewirtschafter leitet dann diese Information, möglichst zeitnah, an das Landwirtschaftsamt weiter, damit die betreffenden Flächen aus dem Förderantrag herausgenommen werden können.
Auskünfte und Informationen erhalten sie unter
- Telefonnummer: 07461 926-1413 Herr Federle
- Telefonnummer: 07461 926-1401 Herr Hils
Karte Flächeninanspruchnahme (PDF-Datei)
Infokarte zum Wegebau der Zusammenlegung (PDF-Datei)
Irndorfer warten sehnsüchtig auf die Optimierung ihrer landwirtschaftlichen Wege
Über eine Million Euro Zuschuss für die Verbesserung und den Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes
Bei einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 12. November 2015 in der Eichfelsenhalle folgten rd. 70 Besucher interessiert den Ausführungen der unteren Flurbereinigungsbehörde. Dabei ging es nicht nur um die neue Infokarte sondern die Anwesenden wurden über alle Ereignisse und Fakten des laufenden Verfahrens informiert. Zunächst erfuhr man die bisherige Geschichte des Zusammenlegungsverfahrens vom Antrag der Gemeinde im Jahr 2003, über die formelle Anordnung im Jahre 2004 bis Heute. Um zu einem zustimmungsfähigen Ausbauplan mit entsprechender landschaftspflegerischer Begleitplanung zu kommen war es ein weiter Weg. So wurden unzählige Gespräche mit den verschiedensten Behörden, anderen Trägern öffentlicher Belange und vor allem mit allen Grundstückseigentümern geführt, bis die vorliegende Planung zustimmungsreif war. Dabei galt es, die unterschiedlichsten Interessen unter einen Hut zu bringen. Letztendlich ist dies nur durch die Gesprächs- und Kompromissbereitschaft aller am Verfahren Beteiligten gelungen. Nachdem im Juni diesen Jahres auch die erforderlichen Mittel bewilligt worden sind, wurden zur Jahresmitte auch die zur Finanzierung der Maßnahmen notwendigen Beiträge der Grundstückseigentümer erhoben. Nun erwarten alle voller Spannung die Umsetzung der Planung. Die Ausschreibung ist zum Jahreswechsel geplant, damit mit der Ausführung im kommenden Jahr so früh wie möglich begonnen werden kann.
Alle Informationen zum Zusammenlegungsverfahren sind in einer speziell für die Teilnehmer am Verfahren und die Bürger von Irndorf gefertigten Infokarte enthalten. Diese Karte wurde vorab mit dem Mitteilungsblatt an alle Haushalte in Irndorf verteilt.
Auf der Vorderseite der Infokarte findet man neben den Grußworten des Bürgermeistes und des Vorsitzenden des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft alles zur Geschichte und den Aufgaben und Zielen des Verfahrens. Außerdem sind hier Ausführungen über die Teilnehmergemeinschaft sowie sämtliche Daten und Fakten zu Verfahren zu lesen. Die Rückseite der Infokarte zeigt, zur besseren Orientierung, ein großes Luftbild der Gemarkung Irndorf, in das neben der Abgrenzung des Verfahrensgebietes alle geplanten Maßnahmen eingetragen sind. Aufgelockert wir das ganze durch einige für Irndorf typische Bilder. Die Resonanz auf die Infokarte ist durchweg positiv.
Ein kurzer Ausschnitt aus einem Film, der anlässlich des 40-jährigen Kreisjubiläums hergestellt wurde, zeigte anschaulich die Veränderungen im Flurstückszuschnitt und die Erhaltung der Heckenstrukturen im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Irndorf aus der Vogelperspektive.
Nachdem man schließlich im Jetzt und Heute angekommen war, informierte die Untere Flurbereinigungsbehörde noch über den weiteren Verfahrensablauf. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden alle im Verfahren erfolgten Regelungen in sogenannten Zusammenlegungsplan, eine Art Abrechnung, zusammengefasst. Jeder Eigentümer erhält die ihn betreffenden Unterlagen zugestellt und kann gegebenenfalls in einem Anhörungstermin gegen Unrichtigkeiten Widerspruch einlegen. Sollten Widersprüche eingelegt werden, sind diese zu regeln, bevor der Zusammenlegungsplan rechtskräftig wird. Sobald dies der Fall ist, können die öffentlichen Bücher, wie Grundbuch und Kataster berichtigt und das Verfahren abgeschlossen werden.
Baufreigabe für Flurneuordnungsverfahren Irndorf
Land, Bund und EU gewähren Zuschüsse in Höhe von 1,1 Millionen Euro
„Die Flurneuordnung ist ein umfassendes Instrument, um den ländlichen Raum in Baden-Württemberg auch in Zukunft attraktiv, lebendig und stark zu halten“, sagte der Amtschef im Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, am Dienstag (12.Mai) in Stuttgart. Anlass war die Übergabe des Bescheids zur Baufreigabe im Zusammenlegungsverfahren Irndorf. Mit diesem Bescheid gewähren EU, Bund und das Land Baden-Württemberg Zuschüsse in Höhe von 1,1 Millionen Euro zur Finanzierung der im Zusammenlegungsverfahren geplanten Maßnahmen. Insgesamt liegen die Kosten für die geplanten Maßnahmen bei rund 1,3 Millionen Euro. Den nicht durch Zuschuss gedeckten Anteil der Kosten übernehmen die Teilnehmer des Zusammenlegungsverfahrens (Grundstückseigentümer) und die Gemeinde Irndorf.
„Den ländlichen Raum zu fördern, bedeutet ihn zu stärken“, betonte Reimer und übergab die Zustimmung zum vorzeitigen Investitionsbeginn an die Vertreter der Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Irndorf Herrn Herbert Fußnegger und Herrn Franz Alber sowie an Herrn Bürgermeister Rudolf Fluck, als Vertreter der Gemeinde Irndorf.
Damit kann in der Flurneuordnung Irndorf die nächste Phase in der Verfahrensbearbeitung beginnen. Nachdem bereits im Herbst 2012 die Zusammenlegung der Flurstücke mit der vorläufigen Besitzeinweisung erfolgt ist, kann nun mit der Ausführung der in mühsamer Kleinarbeit geplanten Maßnahmen begonnen werden. Die Zustimmung zum Ausbauplan mit landschaftspflegerischer Begleitplanung und die Genehmigung der veranschlagten Kosten sind bereits im April diesen Jahres durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) in Stuttgart erfolgt.
Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich um Erschließungs-, Landschaftspflege- und Erholungsmaßnahmen. Durch die Verbesserung und Ergänzung des vorhandenen landwirtschaftlichen Wegenetzes wird die Erschließung der Flurstücke langfristig optimiert und gesichert. Die Bewirtschaftung der Flächen wiederum ist Gewähr für den Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Als Ausgleichs- und Landschaftspflegemaßnahmen werden unter anderem Steinriegel freigelegt und vergrößert sowie Naturschutzflächen in öffentliches Eigentum überführt. Maßnahmen zur Verbesserung der stillen Erholung, wie die Gestaltung eines Wanderparkplatzes oder die Anlage eines kulturhistorischen „Feldkreuz-Rundweges“ runden die Maßnahmenpalette ab.
Als nächste Schritte im Zusammenlegungsverfahren stehen an, die Herstellung und Verteilung einer Infokarte, die Erhebung der Teilnehmerbeiträge, die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen, die Realisierung der Landschaftspflege- und Erholungsmaßnahmen sowie die Aufstellung und Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes, der für jeden Teilnehmer die Ergebnisse des Zusammenlegungsverfahrens gegenüberstellt und zusammenfasst.
Verfahrensdaten:
- Gesamtfläche: 605 ha
- Beteiligte Grundstückseigentümer: 210
- Anzahl der Flurstücke: 1.845 ((alt) - 659 (neu)
- Gesamtkosten: rd. 1,3 Mio
- Zuschuss: rd. 1,1 Mio (84 %)
Gemeinschaftliche Anlagen:
Asphalt-, Schotter-, Erdwege, Feldgehölze, Steinriegel, etc.