Anschrift
Eichfelsenhalle
Eichfelsenstraße 22
78597 Irndorf
Benutzungsgebührenordnung
Allgemeines
Zur teilweisen Deckung der Gemeinde Irndorf entstehenden Kostenaufwandes an der Eichfelsenhalle werden Benutzungsgebühren erhoben.
Benutzungsgebührenpflichtiger
Benutzungsgebührenpflichtiger ist der jeweilige Antragsteller, Veranstalter bzw. der Verein oder die Organisation.
Kaution
Die Gemeinde ist berechtigt, vor Überlassung der Einrichtung eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist durch Überweisung bei der Verbandskasse des GVV Donau-Heuberg auf das Konto-Nr. 700 056 bei der Kreissparkasse Tuttlingen (BLZ 643 500 70) unter Angabe des Verwendungszwecks zu hinterlegen. Bei einwandfreier Rückgabe der Mietsache wird die Kaution abzüglich des Benutzungsentgeltes auf das Konto zurückbezahlt.
Die Abnahme erfolgt durch den .Hausmeister/Bürgermeister.
Landesnichtraucherschutzgesetz
Gemäß § 5 Abs. 1 des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) ist das Rauchen in sämtlichen Räumen nicht gestattet. Bei einem festgestellten Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € fällig.
Fälligkeit
Die Benutzungsgebühren werden nach Beendigung der Benutzung fällig. Trainings- und Übungsstunden werden halbjährlich durch die Gemeinde abgerechnet.