"Satzungsbeschluss Schwenninger Weg Ost": ChangeMe

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"Schwenninger Weg Ost" in Irndorf

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Schwenninger Weg Ost“

Der Gemeinderat der Gemeinde Irndorf hat am 21.05.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Schwenninger Weg Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung jeweils in der Fassung vom 21.05.2019 beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB hiermit ergänzend zum Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwenninger Weg Ost“ umfasst folgende Grundstücke bzw. Teile folgender Grundstücke: 2409/2, 2416 und 2417 sowie teilweise 2421 und 2411 in Irndorf. Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 1,27 ha. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Bebauungsplan „Schwenninger Weg Ost“ - Lageplan mit Geltungsbereich (maßstabslos) (Stand: 21.05.2019)

Einsichtnahme

Der Bebauungsplan „Schwenninger Weg Ost“ (bestehend aus Planzeichnung, Planungsrechtlichen Festsetzungen mit Begründung, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung, Umweltanalyse) wird innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Irndorf an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten:

Rathaus Irndorf
Eichfelsenstraße 22
78597 Irndorf

Er wird zusätzlich hier auf der Homepage der Gemeinde Irndorf eingestellt.

Unterlagen zum Bebauungsplan „Schwenninger Weg Ost“

Die unterschriebene Version wird in KW 23/24 an dieser Stelle veröffentlicht.

Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften

Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  • die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,

schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Bebauungsplan „Schwenninger Weg Ost“ in Irndorf, bestehend aus Planzeichnung, Planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Irndorf, den 29.05.2018

Jürgen Frank
Bürgermeister

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