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Das Kreisforstamt informiert

Artikel vom 29.08.2023

Die Gewitterstürme der letzten Wochen haben auch bei im Landkreis Tuttlingen große Schäden angerichtet.

Der Zeitpunkt der Gewitterstürme ist für den Wald sehr ungünstig, da er zeitlich voll in den Schwärmflug der ersten Buchdruckergeneration fiel. Somit haben die Borkenkäfer jetzt flächig ein optimales Brutraumangebot und der Waldbesitz ein erhebliches Risiko durch rindenbrütende Käfer im Nadelholz und die damit verbundenen Folgeschäden für die nächsten Jahre!!!

Eine rasche Aufarbeitung der Nadelhölzer ist wichtig, um die weitere Ausbreitung der Borkenkäfer zu stoppen. Hier sind die kommenden Wochen entscheidend…

 

Aufgearbeitet werden sollten in erster Linie gebrochene u. geworfene Bäume, da bei diesen die Wahrscheinlichkeit eines Borkenkäferbefalls erfahrungsgemäß am höchsten ist. Lediglich bei angeschobenen Bäumen oder schwach gebogenen Kronen ist der Zeitdruck nicht so hoch. Hier ist eine Aufarbeitung auch im späteren Jahresverlauf noch möglich.

Kleinmengen (<10 Fm / Sortiment) können bei der derzeitigen sehr angespannten Holzmarktlage nicht über das Forstamt vermarktet werden, und sollten dennoch umgehend aus dem Wald verbracht werden.

Insgesamt ist die Nachfrage nach allen Rundholzsortimenten extrem eingeschränkt, hinzukommt, dass mit den anstehenden Werksferien in vielen Sägewerken bis Ende August kein Holz angeliefert werden kann.

 

Im Forstrevier Kolbingen werden in den kommenden Wochen zwei Harvester in der Sturmholzaufarbeitung im Einsatz sein. Stark vom Sturm betroffenen Privatwaldbesitzer, die die Forstverwaltung bereits mit der Aufarbeitung des Sturmholzes beauftragt haben, werden in den kommenden Wochen bedient werden können.

Auch mit diesem Großeinsatz von Technik und „gemeinschaftlicher Waldbesitzerpower“ wird es nicht überall gelingen, alle Flächen vor Ausflug der nächsten Borkenkäfergeneration zu räumen.

Daher planen wir, seitens der Forstverwaltung, im Zeitraum Mitte September-Jahresende für private Waldbesitzer, weitere Aufarbeitungskapazitäten zu organisieren, um einen weiteren Durchgang für die Beseitigung der restlichen Sturmhölzer und der anfallenden Käferhölzer anbieten zu können.

Bitte kommen Sie bei Interesse nach meinem Urlaub ab Anfang September, wenn möglich

per Email an : t.andreas@landkreis-tuttlingen.de

mit Angabe ihrer Kontaktdaten und der betroffenen Markungs- u. Flurstücksnummern auf mich zu.

Bis dahin können sie sich bei allen dringenden Anliegen an das Kreisforstamt in Tuttlingen wenden.

  

Für Privatwaldbesitzer, die ihr Schadholz selbst aufarbeiten und über das Forstamt vermarkten wollen, gilt folgende Sortierung:

 

Fichte/Tanne :

 

ausschließlich sägefähige Abschnitte-gemeinsam gepoltert

 -> Länge 5,15m, mind. Zopf 15cm Güte B/C/D.

 

Das Holz muss voll vermessen (Mittendurchmesser /Güte anschreiben) an den bekannten zentralen Holzlagerplätzen gelagert werden. Auf dem Holzpolter muss die Waldbesitzernummer (nicht Flurstücksnummer) wasserfest angesprüht sein.– für den Holzverkauf muss eine Privatwaldvereinbarung mit dem Forstamt abgeschlossen sein.

Eine Übersichtskarte der Lagerplätze finden sie auf der Seite der FBG Tuttlingen, unter der Rubrik Holzverkauf / Holz poltern / Öffentliche GIS-Anwendung oder direkt unter : lratut.maps.arcgis.com/apps/PublicInformation/index.html;

K-Holz bzw. Papierholz ist aktuell nicht verkäuflich. Mindestmenge 10 Fm /Sorte beachten!

 

Waldbesitzer , die Holz bereitgestellt haben, melden die Mengen bitte per EMail an:   

 

holzverkauf@landkreis-tuttlingen     und      t.andreas@landkreis-tuttlingen.de

 

In der Email sollten folgende Punkte vermerkt sein: Angabe der Forstreviernummer 42 , Kontaktdaten des Waldbesitzers, Waldbesitzernummer (steht in der Privatwaldvereinbarung) , die Lagerplatznummer , und kurze Angaben zu Menge und Stückzahl des aufgearbeiteten Holzes .

 

Über allen Bestrebungen zur schnellen Aufarbeitung steht der Arbeitsschutz! Im schwäbischen Oberland ist bereits ein tödlicher Unfall im Windwurfholz passiert. Windwürfe bergen vor allem für unerfahrene Personen unkalkulierbare Risiken. Im Zweifel sollen Profis und/oder geeignete Maschinen hinzugezogen werden. Alleinarbeit im Windwurf ist aus Sicht des Kreisforstamtes ein absolutes Tabu!

 

Weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit:

Broschüre Handlungshilfe im Windwurf mit Motorsäge: www.svlfg.de

Revierleitende und Forstlicher Rettungsplan Landkreis Tuttlingen: www.landkreis-tuttlingen.de/forstamt

 

Weitere Infos für Waldbesitzer: www.fbg-landkreis-tuttlingen.de.

Kontaktdaten Forstrevier Kolbingen                                 Kontaktdaten Kreisforstamt Tuttlingen

Mail:  t.andreas@landkreis-tuttlingen.de                        Mail: Forstamt@landkreis-tuttlingen.de

Mobil: 0162-2903866 (erreichbar ab Ende August)         Tel: 07461 9261200  (bis Ende August -in dringenden Fällen)

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