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Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums

 

Ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachrichtung oder des Studienortes sollte gut geplant werden.

Bei einem Studiengangwechsel muss geprüft werden, ob Ihnen eventuell Studienleistungen aus dem bisherigen Studiengang angerechnet werden können. Hierzu müssen Sie sich an die gewünschte Zielhochschule wenden. Dort helfen Ihnen die allgemeine Studienberatung sowie die Fachstudienberatung bei der Beantwortung der folgenden Fragen weiter:

  • Wie muss ich mich für den neuen Studiengang bewerben?
  • Handelt es sich um einen - auch im höheren Semester - zulassungsbeschränkten Studiengang?
  • Wie sehen die Bewerbungsfristen aus?
  • Wer erkennt die bisherigen hochschulische Prüfungsleistungen bzw. Module an?
  • Welche Unterlagen werden zur Anerkennung benötigt?

Bei einem Studienortwechsel - gleicher Studiengang, aber anderer Studienort - sind die Fragen ähnlich. Auch hier sollten Sie sich an die Beratungsstellen wenden, um eine Klärung der oben stehenden Fragen zu erhalten.

Achtung: Wenn Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang besuchen oder wenn Sie Ihren Studienplatz über die Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben, ist ein Wechsel des Studienortes nicht ohne weiteres möglich. Für einen Studienplatztausch können Sie auf der Plattform des "Vereins für studentische Belange" nach einem geeigneten Tauschpartner suchen sowie weitere Informationen und Tipps rund um den Wechsel finden.

Der Studienplatztausch ist nur mit Einwilligung der Hochschule möglich.

Hinweis: Sollten Sie BAföG erhalten, erkundigen Sie sich zuerst, ob ein Wechsel der Fachrichtung bzw. des Studiengangs für Sie unschädlich ist. Weitere Informationen über Auswirkungen beim Wechsel des Studiengangs oder -orts erhalten Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Ausländische Studierende müssen bei einem Wechsel der Fachrichtungs besondere Regelungen berücksichtigen.

Die Studierenden müssen der Hochschule verschiedene Änderungen mitteilen:

  • Änderung des Namens, der Anschrift und der Staatszugehörigkeit
  • Aufnahme eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, das während des Studiums ausgeübt wird und das Studium beeinträchtigt
 

Freigabevermerk

 

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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