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Schöffenwahl 2023

Artikel vom 16.03.2023

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde  Personen, die als Schöffen am Amtsgericht Tuttlingen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen (Schöffen). Gesucht werden zusätzlich Schöffen für das Schöffengericht in Jugendstrafsachen (Jugendschöffen).
Aus den Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen/Jugendschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Irndorf. wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens jedoch 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.


Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.


Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Jugendschöffen treffen die Entscheidung darüber, ob ein Angeklagter im Alter von 18 bis 20 Jahren als Jugendlicher oder als Erwachsener zu beurteilen ist.


Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.


Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.


Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zweidrittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.


Erfahren Sie mehr unter www.schoeffenwahl.de


Wer an der Ausübung dieses Amtes interessiert ist, kann
beim Bürgermeisteramt Irndorf 07466-227, info@irndorf.de ein Bewerbungs-
formular anfordern und sich damit bis zum

 

20. April 2023  für das Jugendschöffenamt sowie für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene

 

bei der Gemeinde bewerben.

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