In der Übersicht
An- bzw. Ummeldung unbedingt bis zum 30.06. tätigen
Die an diesem Tag (30.06.2022) festgestellte Einwohnerzahl (gezählt werden nur die gemeldeten Hauptwohnsitze) ist maßgebend für die Finanzzuweisungen des Landes an jede einzelne Gemeinde. Dies ist die Haupteinnahmequelle einer Gemeinde.
Auch unsere kleine Gemeinde Irndorf ist auf diese Finanzzuweisung des Landes dringend angewiesen. Darum bitten wir freundlichst unsere Neuzuzüge:
Melden Sie sich bitte unbedingt vor dem 30.06. mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde an.
Einwohner mit Nebenwohnsitz:
Erklären Sie unbedingt vor dem 30.06. (schriftlich im Rathaus), dass Irndorf Ihr Hauptwohnsitz ist. Damit tun Sie unserer Gemeinde Gutes.
Vielen Dank!