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Hundehaltung im Gemeindegebiet

Artikel vom 04.07.2023

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung Irndorf als Ortspolizeibehörde darauf hin, dass die Ortspolizeiverordnung vom 09. Dezember 2012 für alle Bürger und Besucher verbindlich ist.

 

Wiederholt sind bei der Gemeinde Irndorf Hinweise und Beschwerden eingegangen, denen zufolge Hunde auf öffentlichen Gehwegen und Straßen im Innenbereich nicht angeleint sind.

Darüber hinaus sind Grundstücke von einzelnen Hundehaltern und Hundehalterinnen nicht so gesichert, dass darauf frei laufende Hunde das Grundstück nicht entweder durch einen Sprung über den zu niedrigen oder instabilen Zaun oder schlicht durch das offene Tor verlassen können. Die Ortspolizeiverordnung regelt klar, dass Hunde so zu halten sind, dass niemand gefährdet wird, d.h. auch vorbeilaufende Personen sowie deren Tiere.

 

Weiterhin herrscht im Innenbereich der Gemeinde Irndorf Leinenpflicht. Dies natürlich auch, wenn die Hundehalter/Hundehalterinnen meinen den eigenen Hund „im Griff zu haben“, was sehr oft eine äußerst einseitige Meinung ist und vom Hundeverhalten nicht widergespiegelt wird. Die Meinung, dass von dem eigenen Tier keine Gefahr ausgeht bedeutet nicht, dass Menschen, die unabhängig vom Grund Angst vor Hunden haben, durch ein "der tut nichts" oder „der will nur spielen“ beruhigt werden. Das ist praktizierte Ignoranz gegenüber anderen Menschen und Tieren, die seitens der Gemeindeverwaltung im Anzeigefall verfolgt wird.

 

Die zur Bekämpfung von Verschmutzungen durch Hundekot vom Gemeinderat der Gemeinde Irndorf beschlossene Beschaffung von Kotbeutelspendern wird kurzfristig umgesetzt. Es werden 10 Kombistationen (Spender und Müllbehälter) aufgestellt und von der Gemeinde unterhalten. Hierdurch wird die Gemeinde Irndorf dem Wunsch nach weniger, d.h. möglichst keinen Hundekot mehr auf Gehwegen und Straßen gerecht. Die Entfernung von Hundekot des eigenen bzw. ausgeführten Hundes u.a. auch in fremden Gärten ist ein MUSS und ergibt sich aus der genannten Ortspolizeiverordnung.

 

Als Ortspolizeibehörde weise ich darauf hin, dass bei der Gemeinde oder bei der Polizei eingehende Anzeigen verfolgt werden. Hierbei ist es vollkommen egal, ob ein Mensch oder ein Tier verletzt wurde. Dies kann zu dem Erlass einer Sicherheitsrechtlichen Anordnung nach dem Polizeigesetz gegenüber dem Hundehalter oder der Hundehalterin führen, welche angefangen von Leinenzwang über Maulkorbpflicht bis hin zur Wegnahme des Hundes alles beinhalten kann.

 

Tierhaltung bedeutet eine große Verantwortung gegenüber dem Tier sowie den Mitmenschen und anderen Lebewesen. Ich erwarte neben der Erfüllung dieser Verantwortung eine gegenseitige Rücksichtnahme und hoffe auf ein dadurch dauerhaft friedvolles Miteinander.

 

Jürgen Frank

Bürgermeister

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