Gemeinderatssitzungen
Sitzungsplan 1. Halbjahr 2012
- Mittwoch, 18.01.2012
- Freitag, 20.01.2012 Bürgerversammlung
- Donnerstag, 09.02.2012
- Donnerstag, 08.03.2012
- Donnerstag, 26.04.2012
- Donnerstag, 24.05.2012
- Donnerstag, 28.06.2012
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2012
EnBW geplanter Netzausbau für Photovoltaikanlage
Durchsicht der Pläne Zustimmung zur Ausführung der Maßnahmen
Der Vorsitzende gab die überarbeiteten Projektpläne für obige Maßnahmen zur Durchsicht und Zustimmung bekannt. Das Projekt wird durch die ENBW ausgeschrieben und nach Vergabe an die beauftragte Baufirma, wird es ein gemeinsamer Termin zur Einweisung vor Ort geben. Dies wird jedoch erst nach Ende der Frostperiode der Fall sein. Geplanter Baubeginn soll Anfang April 2012 erfolgen.
Da von Seiten der Gemeinde ein Ausbau des Gehweges entlang der Wohnbebauung vorgesehen ist, sollte dies mit der durch die EnBW beauftragten Firma durchgeführt werden.
Der Gemeinderat stimmte der gemeinsamen Ausschreibung zur Herstellung des Gehweges zu.
Bebauungsplanverfahren „Verlängerung Wacholderweg“ Bärenthal
Stellungnahme der Gemeinde
Die Gemeinde Irndorf ist nach § 4 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für das Bebauungsplanverfahren „Verlängerung Wacholderweg“ in Bärenthal als angrenzende Nachbargemeinde zu beteiligen.
Der Gemeindeverwaltungsverband führt das Verfahren im Namen der Gemeinde Bärenthal durch. Von Seiten der Gemeinde Irndorf wurden keine Bedenken vorgebracht. Dies wird so den Gemeindeverwaltungsverband weitergeleitet.
Geplante Anlage mit einer Kultur von Weihnachtsbäumen Flst. Nr. 2427 im Gewann Stock, - Stellungnahme der Gemeinde
Der Eigentümer von Flst.Nr. 2427 plant auf dem Flurstück auf ca. 12 ar eine Kultur mit Weihnachtsbäumen anzupflanzen. Dies wurde beim Landwirtschaftsamt Tuttlingen angezeigt. Das Landwirtschaftsamt bittet um Stellungnahme der Gemeinde ob hier Bedenken bestehen.
Der Gemeinderat hat dem Antrag zugestimmt bzw. hat gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Erlass einer neuen Polizeiverordnung
Aus gegebenem Anlass ist der Erlass einer neuen Polizeiverordnung notwendig. Diese wurde vom Gemeindeverwaltungsverband überarbeitet und im Gemeinderat besprochen. Die Polizeiverordnung wird erlassen
Ersatzbeschaffung MTW Feuerwehr
Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da noch Informationsbedarf besteht.
Bekanntgaben
- Haushaltsplan und Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt genehmigt.
- Grundschule Irndorf, Inbetriebnahme Schulnetz
- Abrechnung Firma Meyer, Baumaßnahme Drei-Kreuz-Straße
- Ausgleichstockantrag, Der Vorsitzende gab bekannt, dass ein Antrag auf Ausgleichstock beim RP mit heutigem Datum gestellt wurde. Es wurden bereits Gespräche mit der zuständigen Stelle beim RP Freiburg geführt.
- Bebauungsplan Buigen Nord, Die vierwöchige Auslegungsfrist zum BBPlan Buigen Nord ist in der Zwischenzeit abgelaufen. Von Seiten der Bürger wurden keine Einwendungen vorgebracht. Die Auflagen der Träger öffentlicher Belange werden in der Gemeinderatssitzung am 26.04.2012 behandelt.
Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat
Aus den Reihen des Gemeinderats wurde nachgefragt, weshalb der Gemeindeverbindungsweg für den öffentlichen Verkehr gesperrt wurde. Bürgermeister Fluck gab bekannt, dass dies nur während der Wintermonate gelte, sobald es die Witterung zulasse, werde das Sperrungschild wieder entfernt.
Auf Anregung von GR Rebholz wird für die Duschen in den Umkleidekabinen Damen und Herren, Ablagemöglichkeiten und Handtuchhalter angeschafft.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2012
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
- Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr rückwirkend zum 01.01.2012
Die Schmutzwassergebühr soll nach Vorschlag der Verwaltung rückwirkend ab 01.01.2012 von 3,81 € je m³ auf 4,32 € je m³ erhöht werden. Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,33 € je m² abflussrelevante Fläche.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu. Die Satzungsänderung wird gesondert an anderer Stelle im Gemeindeblatt abgedruckt.
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
- Grundgebühr nach Zählergröße rückwirkend zum 01.01.2012
Auf Vorschlag der Verwaltung soll die Grundgebühr für die Wasserzähler rückwirkend ab 01.01.2012 erhöht werden. Der Wasserzins soll unverändert bei 2,00 €/m³ bleiben.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Änderung der Satzung über die Wassergebühr zu. Die Satzungsänderung wird gesondert an anderer Stelle im Gemeindeblatt abgedruckt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2012
Der Gemeinderat beschloss auf Grundlage der Haushaltssatzung
den Haushaltsplan 2012 nach den Einzelplänen:
1. Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.737.150 Euro
2. Vermögenshaushalt in Höhe von 206.000 Euro
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen
sowie den Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2012:
1. Im Erfolgsplan mit 77.900 Euro
2. Im Vermögensplan mit 34.600 Euro
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen
Der Haushalt 2012 wurde vom Gemeinderat in zwei Sitzungen öffentlich und einer nichtöffentlichen Sitzung vorberaten. So war im ersten Entwurf zum diesjährigen Haushalt noch eine Negativzuführung an den Vermögenshaushalt vorgesehen. Durch eine strikte Haushaltskonsolidierung die sich am Notwendigen und Machbaren orientierte konnte der Verwaltungshaushalt ausgeglichen und mit einer geringen Zuführung an den Vermögenshaushalt beschlossen werden. Somit können auch wieder die laufenden Betriebs- und Personalkosten aus eigener Kraft geschultert werden.
Es erfolgten Einsparungen im Bereich der Repräsentations- und Verfügungsmittel der Verwaltung. Durch die Mittelanmeldungen der festen Haushaltsstellen im Kindergarten, Schule, Kläranlage, Feuerwehr, Bauhof und Eichfelsenhalle sind weitere Einsparungen möglich. Die durchgeführten Personalumstrukturierungen und durch das Ausscheiden von 3 Mitarbeitern im vergangenen Jahr, konnten Personalkosten eingespart werden. Der Umzug der Verwaltung in die Räume des Untergeschosses der Eichfelsenhalle bewirken ebenso Einsparungen bei den laufenden Betriebskosten. Die zwingend notwendige Gebührenanpassung der Benutzungsentgelte für die Eichfelsenhalle werden sich zusätzlich positiv auswirken. Ebenso sollte sich der Forsthaushalt, wie in den vergangenen Jahren, weiterhin günstig auf die Haushaltseinnahmen niederschlagen. Natürlich hoffen wir, dass es bei den Einnahmen aus Steuern und Zuweißungen im kommenden Jahr keinen wesentlichen Einbruch geben wird. Insbesondere die Landeszuweisungen für den Kindergarten mit der Neuregelung der Kleinkindbetreuung wirkt sich positiv aus. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich 2012 in diesem Bereich auf rund 62 %.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung wurde die Schmutzwassergebühr auf 4,32 Euro je m3 erhöht. Hiermit wurde lediglich eine Kostendeckung erreicht. Eine Abdeckung der Verlustvorträge aus Vorjahren erfolgte nicht. Bei der Wasserversorgung erhöht sich die Grundgebühr auf 4,69 mtl. Die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung sind kostenrechnende Einrichtungen die kostendeckend zu führen sind. Nur deshalb erfolgte durch die Verwaltung eine Gebührenkalkulation.
Die Planansätze im Verwaltungshaushalt sind auskömmlich kalkuliert. Nur so wird es möglich sein, die uns gestellten Aufgaben auch ordentlich ausführen zu können. Nur über eine weitere konsequente Sparpolitik die sich am machbaren und Notwendigen zu orientieren hat, wird es uns in den nächsten Jahren möglich sein Rücklagen für anstehende Aufgaben zu schaffen. Es gilt hier auch eine Gemeinde nicht tot zu sparen, sondern Geldmittel dann einzusetzen, wenn sie notwendig und vertretbar sind.
Verschiedene Maßnahmen zur Unterhaltung von Gebäuden und Straßen sind für dieses Jahr geplant.
So steht die Sanierung der Fensterfront der Mietwohnungen am Kindergartengebäude an. Der Innenanstrich der Friedhofskapelle sowie das verlegen von Verbundsteinen im Außenbereich und verschiedene gestalterische Maßnahmen sind im Friedhof vorgesehen. Die Erneuerung der Einlaufrinnen im Bereich Schwenninger-Weg und Hohlgasse und die Sanierung der unteren Stützmauer in der Unterdorfstraße.
Des Weiteren sind im planerischen Bereich Investitionen in ein Entwicklungskonzept der Gemeinde, sowie zwei laufende Bebauungsplanverfahren und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Die Aufstellung der Bebauungspläne mit ihren Gutachten und Grünordnungsplänen werden erhebliche Kosten verschlingen.
Weitere Mittel sind für die Umsetzung der Wanderwegekonzeption mit Wandertafeln und die Auflage einer neuen Imagebroschüre der Gemeinde eingestellt.
Die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt und Investitionen.
Mit einem Plansatz von rund 236.000 Euro Gewerbesteuer liegen wir rund 40.000 Euro hinter dem vorläufigen Ergebnis 2011 und entspricht einem normalen Wirtschaftsjahr gegenüber dem absoluten Spitzenwert des vergangenen Jahres.
Auch im Bereich des Gemeindeanteils der Einkommensteuer kann die Gemeinde von der konjunkturellen Verbesserung profitieren und schlägt sich ebenfalls mit rund 236.000 Euro nieder.
Die Planansätze für die Grundsteuere blieben im wesentlichen unverändert. Mangels Steuerkraft erhielt die Gemeinde wie im vergangenen Jahr Mehrzuweisungen vom Land.
Der Forstwirtschaftsplan sieht einen Einschlag von 2000 Festmeter Holz vor. Angesichts der guten Holzmarktpreise kann ein Überschuss von 39.900 Euro eingeplant werden.
Mit einer Zuführungsrate von 19.000 Euro an den Vermögenshaushalt ist uns ein wesentliches Ziel zur Konsolidierung des Haushaltes gelungen. Damit tragen wir auch einer wesentlichen Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde Rechnung.
Durch Einnahmen aus Grundstückserlösen die Anfang Januar bereits getätigt wurden, sind Investitionen von rund 85.000 EURO im Vermögenshaushalt möglich.
Diese werden im Bereich Friedhof, für die Neuanlegung eines Grabfeldes und der Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges, vorbehaltlich der Bezuschussung aus dem Ausgleichstock, getätigt werden.
Für die Feuerwehr ist die Anschaffung eines MTWs vorgesehen, der Betrag wird aber erst im Jahr 2013 Kassenwirksam.
Somit sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Zur Tilgung der Schulden sind, wie bereits im Haushalt 2011, weitere 25.000 EURO eingeplant.
Die Haushaltssituation der Gemeinde stellt sich insofern nach wie vor kritisch dar, da wichtige Investitionsmaßnahmen wie die Umsetzung der Flurneuordnung, Kläranlage, Gebäudesanierungskonzept Staigstraße anstehen werden. Hierbei muss auch die zukünftige bauliche Entwicklung der Gemeinde im Bereich Gewerbe- und Wohnbauflächen berücksichtigt werden. Nur wenn es uns in den nächsten Jahren gelingt, Rücklagen für diese Investitionen bereit zu stellen, wird es der Gemeinde möglich sein, diese Maßnahmen ins Auge zu fassen. Wir werden weiterhin einer strikten Haushaltskonsolidierung folgen.
Ich bedankte bei den Mitgliedern des Gemeinderates für die gute, konstruktive und sachliche Zusammenarbeit.
Herrn Verbandskämmerer Keller für die Vorbereitung und die Umsetzung einer gemeinsamen Linie zur Konsolidierung dieses Haushaltes, die uns gut gelungen ist.
Rudolf Fluck Bürgermeister
Bauantrag ohne Namensnennung, Bauvorhaben Triebstraße Flst.Nr. 51,
Neubau einer Garage
Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen und stimmte der geplanten Maßnahme - Neubau einer Garage auf Flst.Nr. 51, Triebstraße zu.
Bekanntgaben
Die Schlussabrechnung für die Baumaßnahme Drei-Kreuz-Straße muss bis zum 28.02.2012 beim Regierungspräsidium Freiburg vorliegen.
Dementsprechend wurde von der Gemeinde die Firma Meyer in Kenntnis gesetzt.
Untersuchungsbericht Altablagerung Alte Hülbe 1 und Alte Hülbe 2
Das Landratsamt hat keine Beanstandungen bei den Untersuchungen festgestellt.
Bekanntgaben über die Höhe der Zuschussbeiträge für Baumaßnahmen
- Drei-Kreuz-Straße
- Johannesstraße und
- Feuerwehrwesen
Kommunaler Versorgungsverband Übertragung der Pensionsansprüche für Bürgermeister Rudolf Fluck an die Gemeinde Irndorf
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2011
Bekanntgaben
Ausbau der L 277 zwischen Fridingen und Knopfmacher
In der Verbandsversammlung vom 13.12.2011 des GVV- Donau-Heuberg wurde die Resolution zur Unterstützung der Ausbaubemühungen L 277 Fridingen - Knopfmacher einstimmig beschlossen.
Antrag der Gemeinde Irndorf an den GVV Donau-Heuberg
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 01.12.2011 über das Gespräch mit den Vertretern des RP Freiburg zum geplanten Ausbau der L 277 Fridingen - Knopfmacher informiert wurde. Besteht nach Aussage der Vertreter vom RP, wenig Hoffnung die vorliegende Ausbauplanung zeitnah umzusetzen. Bis Mitte 2012 soll ein Maßnahmenplan des Landes aufgestellt sein, der die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen festsetzt. Kriterien sind hierbei der Zustand der Straße, Verkehrsbelastung, Verkehrssicherheit und die Unfallhäufigkeit. Aus Sicht des RP hat die jetzige Planung wenig Chancen auf eine baldige Umsetzung. Auch der Planungsstand selbst spielt hier heute keine Rolle mehr.
Stattdessen wurde die Möglichkeit einer Sanierung in Form einer Deckenerneuerung schmackhaft gemacht, wobei im oberen Kurvenbereich verschiedene Hangsicherungen mit erfolgen sollen. Wir sehen die Entwicklung insofern schwierig, da der Stadt Fridingen in diesem Zusammenhang die Sanierung der Ortsdurchfahrt über das Ausbauprogramm mit in Aussicht gestellt wurde und somit ein Ausbau der L 277 Fridingen - Knopfmacher zweitrangig sein wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Stadt Fridingen dazu stellt.
Die L 277 ist ein überregionaler Straßenzug entlang der Donau, der die Oberzentren Tuttlingen und Sigmaringen verbindet. Sie ist innerhalb von Donau und Heuberg die wichtigste Hauptverkehrsachse. Der Ausbau stellt eine klare Verkehrsverbesserung zu der jetzt sehr engen und unstetigen Straßenführung dar. Neben starken Setzungen die laufend Ausbesserungsarbeiten erfordern, waren aufwendige Sanierungsmaßnahmen für Stützbalken erforderlich. Außerdem gehen bei steilen Felsböschungen immer wieder Felsbrocken als Steinschlag ab. Alles andere als ein Ausbau der zur einer sicheren Verkehrsverbesserung führt, wäre Flickschusterei und auf Dauer keine Lösung. Die Gemeinde Irndorf fordert den Ausbau der L 277 (Grundsatzbeschluss GR v. 06.10.2011).
Wenn die Sanierung der L 277 mit der Ortsdurchfahrt Fridingen gekoppelt wird, ist das für das Land gut, nicht jedoch für Irndorf, Beuron und das Donautal. Nachdem die Planung für den Ausbau steht und alle wichtigen Hürden genommen sind, liegt es ausschließlich an der Finanzierung den Ausbau umzusetzen.
Es gilt nun die Kräfte zu bündeln, um gemeinsam unseren Forderungen Nachdruck zu geben. Die Landesstraße stellt für die Gemeinde Irndorf die wichtigste Verkehrsader für eine gute Anbindung dar. Jede weitere Entwicklung der Gemeinde wird zukünftig auch, vom Ausbau der L277 abhängig sein.
Nachdem sich bereits der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg für den Ausbau der L 433 stark macht und um die Aufnahme in den Generalverkehrsplan des Landes kämpft. Dürfen wir uns hier nicht abhängen lassen und müssen selbst aktiv werden.
Mögliche Standorte der Gemeinde zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen
Die Landesregierung will zur Flexibilisierung der Genehmigung von Windkraftanlagen im Land das Landesplanungsgesetz ändern. Politisches Ziel ist es bis zum Jahr 2020 mindestens 10 % des Strombedarfs aus heimischer Windkraft zu decken. Bisherige Rechtslage war, dass die Regionalverbände Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen haben. Diese Positivausweisungen hatten wiederum eine Ausschlusswirkung. Nur an den Positivstandorten war planungsrechtlich der Bau von Windkraftanlagen zulässig.
Mit der neu angestrebten Regelung soll zwar auf Regionalplanebene immer noch die Möglichkeit der Ausweisung von Vorranggebieten eingeräumt werden. Diese haben aber künftig keine Ausschlusswirkung mehr. Die gesetzliche Aufhebung der bestehenden regionalplanerischen Festlegung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen erfolgt am 1. September 2012.
Darüber hinaus können künftig aber die Gemeinden auf der Ebene der Flächennutzungspläne eigene Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausweisen. Somit soll diesen die Möglichkeit eingeräumt werden im Rahmen ihrer Planungshoheit Standorte für Windkraftanlagen festzulegen. Sie können anders als künftig die Regionalverbände die Ausweisung von Vorrangflächen auch mit der Darstellung eines Ausschlussgebiets „im Übrigen“ verbinden, um den restlichen Außenbereich von Windkraftanlagen freizuhalten.
Weist die Gemeinde keine Vorrangflächen aus sind Anlagen privilegiert und nach § 35 BauGB zu beurteilen. Naturschutzrechtliche Beschränkungen, beispielsweise in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie aufgrund artenschutzrechtlicher Belange sind ebenso zu beachten wie immissionsschutzrechtlich erforderliche Abstände zur Wohnbebauung.
Der GVV Donau-Heuberg hat deswegen für die fachliche Beratung und Begleitung der FNP-Fortschreibung und der damit verbundenen Bewertung von vorgeschlagenen und möglichen geeigneten Standorten im Verbandsgebiet verschiedene Angebote eingeholt. Man erhofft sich mit dieser speziellen Begleitung auch den notwendigen Sachverstand bei öffentlichen Diskussionen in den Anhörungsgesprächen und evtl. Vorschlägen von Mitgliedsgemeinden.
Der GVV Donau-Heuberg hat entsprechend einen Zeitplan aufgestellt, in welchem die Fristen und Arbeitsabläufe fixiert sind, damit das gesetzlich geforderte Ausschlussdatum bis zum 01.09.2012 eingehalten werden kann.
Die Gemeinde Irndorf wird zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den GVV Donau- Heuberg eigene Vorrangflächen für Windkraft ausweisen, soweit sich geeignete Standorte hierfür finden.Das übrige Gemeindegebiet kann dann im Flächennutzungsplan als Ausschlussgebiet dargestellt werden.
Die Gemeinde Irndorf sieht hierbei Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Bereich Ellmaide vor und beantragt die Aufnahme in die 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den GVV Donau -Heuberg.
Resolution zum Atomkraftwerk Fessenheim (Elsass)
Nachdem der Regionalverband eine Resolution zur Stilllegung des AKW Fessenheim
vorbereitet hat, sind Bestrebungen aus dem Gemeindeverwaltungsverband Donau-
Heuberg da, sich dieser anzuschließen.
Nachdem die katastrophalen und tragischen Geschehnisse in Japan auch zu einer neuen
Risikobewertung in Deutschland geführt hat, soll auch der Druck auf die Nachbarländer am Hochrhein erhöht werden.
Der Gemeinderat schloss sich einstimmig der Resolution an.
EnBW geplanter Netzausbau für Photovoltaikanlagen
Verschiedene Anlieger der Hardtstraße wollen auf ihren Gebäuden eine PV-Anlage errichten. Die EnBW ist verpflichtet, diese PV-Leistung ins Netz aufzunehmen. Dies ist mit dem jetzigen Netz nicht möglich.
Nachdem nach der letzten Sitzung im Gemeinderat noch Fragen offen waren, wurden diese durch Herrn Reizner von der EnBW, Tuttlingen geklärt. Der Gemeinderat stimmte der Durchführung dieser Maßnahme einstimmig zu, wobei ein Ausbau der Gehwege im Bereich der Hardtstraße durch die Gemeinde mit vorgesehen ist und noch geprüft werden muss.
Satzungsänderung über die Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2012
Der Gemeinderat der Gemeinde Irndorf beschließt aufgrund von
§ 4 Gemeindeordnung von Baden-Württemberg sowie den
§§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg
am 14.12.2011 die an gesonderter Stelle abgedruckte Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Irndorf.
Damit wird die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 22.11.1996 aufgehoben.
Vorberatung Haushaltsplan 2012
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf in Form von Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt wurde vom Gemeinderat öffentlich vor beraten und hat sich am Notwendigen und Machbaren orientiert. Insbesondere im Bereich der Repräsentationsmittel und Verfügungsmittel der Verwaltung wurden die Mittel um rund
50 % gekürzt. Durch Personalumstrukturierungen und dem Ausscheiden von 3 Mitarbeitern der Gemeinde konnten erhebliche Personalkosten eingespart werden. Der Umzug der Verwaltung in die Räume des Untergeschosses der Eichfelsenhalle bewirken erhebliche Einsparungen bei den laufenden Betriebskosten. Durch die Mittelanmeldungen der festen Haushaltsstellen im Bereich, Kindergarten, Schule, Kläranlage, Feuerwehr, Bauhof und Eichfelsenhalle sind weitere Einsparungen möglich. Die zwingend notwendigen Gebührenanpassungen wie z.B. die Benutzungsentgelte für die Eichfelsenhalle werden sich zusätzlich positiv auf den Haushalt 2012 auswirken. Ebenso sollte sich der Forsthaushalt, wie in den vergangenen Jahren, weiterhin günstig auf die Haushaltseinnahmen niederschlagen. Wir hoffen, dass es bei den Einnahmen aus Steuern im kommenden Jahr keinen wesentlichen Einbruch geben wird.
Dennoch sind verschiedene Maßnahmen zur Unterhaltung von Gebäuden und Straßen geplant. Zum Beispiel die Sanierung der Fensterfront der Mietwohnungen im Kindergartengebäude, Innenanstrich der Friedhofskapelle, Erneuerung der Einlaufrinnen im Bereich Schwenninger-Weg und Hohlgasse.
Weiterhin sind im planerischen Bereich Investitionen in ein Entwicklungskonzept der Gemeinde, zwei laufende Bebauungsplanverfahren und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.
Weitere Mittel sind für die Umsetzung der Wanderwegekonzeption mit Wandertafeln und die Auflage einer neuen Imagebroschüre der Gemeinde eingestellt.
Nachdem in den vergangenen Jahren der laufende Verwaltungshaushalt keine Zuführung an den Vermögenshaushalt auswies, ist es durch eine strikte Haushaltskonsolidierung gelungen, einen kleinen Überschuss an den Vermögenshaushalt auszuweisen.
Somit können wieder die laufenden Betriebs- und Personalkosten aus eigener Kraft geschultert werden.
Die Haushaltssituation der Gemeinde stellt sich insofern nach wie vor kritisch dar, da wichtige Investitionsmaßnahmen wie die Umsetzung der Flurneuordnung, Kläranlage, Rathausgebäude (Staigstraße) anstehen werden. Hier muss auch die zukünftige bauliche Entwicklung der Gemeinde im Bereich Gewerbe- und Wohnbauflächen berücksichtigt werden.
Nur wenn es uns in den nächsten Jahre gelingt, Rücklagen für diese Investitionen bereit zu stellen, wird es der Gemeinde möglich sein, diese Maßnahmen ins Auge zu fassen. Wir werden weiterhin einer strikten Haushaltskonsolidierung folgen.
Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt aus dem Verwaltungshaushalt beträgt im Ansatz 19.000 EURO. Durch Einnahmen aus Grundstückserlösen werden Investitionen von rund 85.000 EURO im Vermögenshaushalt möglich sein. Diese werden im Bereich Friedhof, für die Neuanlegung eines Grabfeldes und der Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges, vorbehaltlich der Bezuschussung aus dem Ausgleichstock, getätigt werden.
Somit sind keine Mittel aus der Rücklage notwendig und keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Zur Tilgung der Schulden sind, wie bereits im Haushalt 2011, weitere 25.000 EURO eingeplant.
Der Haushalt 2012 soll in der ersten Sitzung des Gemeinderates 2012 am Mittwoch, den 18.01.2012 verabschiedet werden.
Bürgermeister Fluck bedankte sich bei den Gemeinderäten für die gute, konstruktive und sachliche Zusammenarbeit.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung
dankte BM-Stellvertreter Ottmar Frick Herrn
Bürgermeister Fluck für die im Jahr 2011 ge-
leistete Arbeit, besonders im Hinblick auf die
Aufstellung des Haushaltsplanes 2012.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 01.12.2011
Anregungen aus der Bevölkerung
Von einem anwesenden Bürger wurden verschiedene Fragen an den Vorsitzenden gestellt. Diese wurden teilweise beantwortet und teilweise in der anschl. nicht öffentlichen Sitzung behandelt.
1. Nichtdurchführung Blumenschmuckwettbewerb 2011
In diesem Jahr fand keine Bewertung für eine Blumenschmuckprämierung in der Gemeinde statt. Der Obst- und Gartenbauverein beschloss in seiner diesjährigen Versammlung, seine Vereinsaktivitäten für zwei Jahre ruhen zu lassen um anschließend zu entscheiden, ob dieser weitergeführt wird. Aus Sicht der Gemeinde ist nur in Abstimmung mit dem Obst- und Gartenbauverein eine Durchführung des Blumenschmuckswettbewerbes möglich. Solange vom Verein keine Impulse erfolgen, wird auch kein Wettbewerb durchgeführt. Ob diese Aufgabe in Zukunft von anderen übernommen wird, gilt es im Gemeinderat zu entscheiden.
2. Waldweihnachten Nichtteilnahme Obst- und Gartenbauverein
Der Obst- und Gartenbauverein hat auf Grund seiner ruhenden Vereinsaktivität nicht an der Waldweihnacht teilgenommen.
3. Rechnungsergebnis des Forstwirtschaftsjahres 2011
Der genaue Jahresabschluss liegt der Gemeinde im Endergebnis noch nicht vor.
Er liegt aber voraussichtlich deutlich über dem Jahresabschluss 2010 in Höhe von 23.200 Euro.
EnBW geplanter Netzausbau für Photovoltaikanlagen
Verschiedene Anlieger der Hardtstraße wollen auf ihren Gebäuden eine PV-Anlage errichten. Die EnBW ist verpflichtet, diese PV-Leistung ins Netz aufzunehmen. Dies ist mit dem jetzigen Netz nicht möglich.
Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung am 10.11.2011 wurde die Maßnahme vorbesprochen. Hierbei war es wichtig, dass die Belange der Gemeinde mit berücksichtigt und in die Planung mit einbezogen werden.
Sollte der Vorgehensweise zugestimmt werden, würde die EnBW auf die betroffenen Grundstückseigentümer zugehen und die notwendigen Nutzungsverträge/Dienstbarkeiten abschließen.
Da im Gemeinderat verschiedene Fragen offen blieben, soll der Vertreter der EnBW in der nächsten Gemeinderatssitzung die Planung und anstehende Kabelverlegung erläutern. Der Vorsitzende wird mit der EnBW Kontakt aufnehmen und in die nächste Gemeinderatssitzung einladen.
Bebauungsplan „Buigen Nord
- Grundlage des Plankonzeptes zum Vorentwurf
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
Am 14.11.2011 fand ein gemeinsames Gespräch mit den beteiligten Firmen, dem Bauamt und dem Planungsbüro Ludger Große-Scharmann zu weiteren Vorentwürfen Bebauungsplan Buigen Nord statt.
Das Bauamt GVV - Donau Heuberg stellte die Grundlage des Planungskonzeptes und weitere Entwürfe zum Bebauungsplan vor. Die Bauvorschriftensatzung sowie die Planungsfestsetzungen wurden im Einzelnen vorgetragen und besprochen. Im Gemeinderat kam man überein, diese Grundlagen zunächst in der vorgetragen Form an die Träger öffentlicher Belange zu übergeben und deren Stellungnahmen abzuwarten.
Die Satzung wird im Donnerstags der KW 50 an gesonderter Stelle im Gemeindeblatt abgedruckt. Hiermit wird u.a. auch den Anliegern die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt.
Bekanntgaben
Der Vorsitzende gab die Fristverlängerung für die Vorlage des Verwendungsnachweises zur Drei-Kreuz-Straße bekannt.
Er wurde neu auf den 28.02.2012 beim Regierungspräsidium festgelegt.
Im Moment erfolgt die Abrechnung durch das Büro Breinlinger.
BBPlan Eschle II, Gemeinde Bärenthal. Der Vorsitzende gab die Erläuterungen bekannt. Einwendungen wurden keine erhoben.
Im Anschluss fand eine nicht öffentliche Sitzung statt.
Bericht aus dem Gemeinderat vom 17.11.2011
Bebauungsplan „Kirchstraße“, Einleitung eines Aufstellungsbeschlusses und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die ortsansässige Firma Biselli Instrumente GmbH beabsichtigt am bestehenden Betriebsgebäude eine weitere Erweiterung des Werkstattgebäudes, um den Standort Irndorf langfristig halten zu können.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes hat das Ziel, die gemeindebauliche Situation zu ordnen. Die Verkehrserschließung erfolgt über die bestehende Zu- und Abfahrt am Betriebsgelände. Als bauliche Nutzung ist der Bereich der geplanten Erweiterung des Werkstattgebäudes vorgesehen. Zur vorhandenen Bebauung wird ein Gebiet entsprechend ausgewiesen und in weiteren Verfahrensschritten geklärt.
Der räumliche Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes „Kirchstraße“ ist auf Antrag der Gemeinde in der 6. Fortschreibung zum Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg aufzunehmen. Die im Bebauungsplan vorgesehene Nutzung soll dem vorhandenen Betrieb zur Verfügung stehen.
Eine Ansiedlung an einem anderen Standort wäre durch die eng miteinander verbundenen Betriebsabläufe nicht durchführbar und nicht erwünscht. Die geplante Nutzung steht in keinem Widerspruch zu den Grundsätzen der übergeordneten Planungen.
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit der rechtlichen Beurteilung sowie zur begleitenden Abwicklung des Verfahrens wird die Beteiligung eines planerischen Büros empfohlen.
Der Gemeinderat beschloss einen Bebauungsplan nach § 2 Abs.1 BauGB aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Antrag an den Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg
zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Kirchstraße soll zugleich die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Die ausgewiesene Fläche schafft die Option einer weiteren Entwicklung in diesem Gebiet. Der Gemeinderat beantragte die Aufnahme in die 6. Fortschreibung des FNP für den GVV Donau-Heuberg zur Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich Flst.Nr. 162, 143, 162/1 und 143/2.
Bauantrag ohne Namensnennung Bauvorhaben Kirchstraße 8
Zweite Erweiterung des Werkstattgebäudes
Von der dort ansässigen Firma wurde ein Baugesuch zur zweiten Erweiterung des Werkstattgebäudes, Kirchstraße 8 eingereicht.
Die Umsetzung dieses Bauvorhabens setzt eine Änderung des Flächennutzungsplanes voraus, der mit der baulichen Entwicklung in diesem Bereich abgestimmt werden muss. Des Weiteren ist durch die Gemeinde ein Bebauungsplan aufzustellen. Wobei im anstehenden Verfahren die unmittelbare Wohnbebauung mit berücksichtigt werden muss.
Der ortsansässige Familienbetrieb hat sich zwischenzeitlich zum größten Arbeitgeber der Gemeinde entwickelt.
Die ganze Firmenphilosophie ist auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Die Firma am Standort Irndorf, soll auf Dauer gehalten, gefestigt und weiter ausgebaut werden. Hier haben Menschen vor Ort eine sichere Arbeitsstelle.
Für uns bedeutet die geplante Investition der Firma ein klares Bekenntnis zum Standort Irndorf und unserer Region. Eine strukturarme Gemeinde wie Irndorf auf der Albhochfläche ist auf solch eine wichtige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt der Arbeitsplätze vor Ort dringend angewiesen.
In einem Prozess zwischen dem Unternehmer, den Angrenzern und Nachbarn sowie der Baurechtsbehörde soll unter Abwägung aller Interessen eine machbare Lösung gefunden werden.
Durch die Gemeinde erfolgt das Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben zur zweiten Erweiterung des Werkstattgebäudes in der Kirchstraße 8 in Irndorf vorbehaltlich der noch ausstehenden Planungsreife des anstehenden Bebauungsplanverfahrens.
Im anstehenden Bebauungsplanverfahren gilt es unter Abwägung aller Interessen eine Lösung zu finden.
Bewirtschaftung von Kommunalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2012
Bewirtschaftungsplan - Verwaltungshaushalt 2012
Durch den Leiter des Fortsamtes Tuttlingen Außenstelle Wehingen, Herrn Leo Sprich wurde zunächst ein Rückblick zum diesjährigen Forsthaushaltsjahr 2011 gehalten. So wurde im vergangen Jahr ein Einschlag von rd. 2.200 fm im Gemeindewald vorgenommen. Der Hiebschwerpunkt lag 2011 im Wesentlichen im Bereich Käpfle, Schüssel, Neuweg und Kleinmärkle. Es wurden rd. 1.225 fm Stammholz, rd. 460 fm Brennholz, 170 fm Papierholz und 100 fm aus zufälliger Nutzung eingeschlagen. Das Jahr 2011 war hinsichtlich Sturm- und Käferholz unauffällig.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des Revierleiters, Herrn Seehase lag in der Kulturbegründung und Kulturpflege. Das Forstrevier war auch im vergangenen Jahr bei der Bereitstellung von Reisig, Narren- und Maibaum, Weihnachtsbäume usw. behilflich.
Neben den üblichen Revierarbeiten nahm in diesem Jahr die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Flurneuordnung größeren Raum ein. Für die Ausweisung neuer Wanderwege war der Revierleiter beratend tätig. Mit den Jagdpächtern wurde intensiv am Schutz der Jungkulturen und beim Abbau alter Zäune im Privatwald zusammengearbeitet.
Vom Forstamt Außenstelle Wehingen wurden dem Gemeinderat die Unterlagen zur Planung für das Forstjahr 2012 vorgestellt. So sind für das kommende Jahr rund 2.200 fm Hieb vorgesehen. Die Hiebplanung umfasst die Waldorte Käpfle, Schüssel, Böschenbühl, Lange Strangen, Kohler, Neuweg.
Zur Bestandspflege sollen rd. 3.800 Fichten, 650 Tannen und 50 Douglasien gepflanzt werden. Daneben wird der Waldschutz, die Bestandspflege und die Erschließung von Waldwegen auch eine wesentliche Rolle spielen.
Für das kommende Jahr ist ein Waldbegang mit dem Gemeinderat geplant.
Der Festmeterpreis für Brennholz wurde auf Empfehlung des Forstamtes durch den Gemeinderat auf 52 EURO festgesetzt.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2012 für den Kommunalwald der Gemeinde in der vorliegenden Form zu.
Bericht aus dem Gemeinderat vom 26.10.2011
Anregungen aus der Bevölkerung
Erweitere Öffnungszeiten bei der Grünschnittannahmestelle Irndorf
Bürgermeister Fluck bemüht sich für den kommenden Abfallkalender 2012 eine erweiterte Öffnungszeit vom Landratsamt Tuttlingen zu erhalten. In dieser Sache war er bereits im Sommer 2011 beim Abfallwirtschaftsamt Tuttlingen vorstellig.
Winterdienst des „Rundweges“ Richtung Gnadenweiler, Gemarkungsgrenze
Die Gemeindeverwaltung erwägt für den kommenden Winter den Gemeindeverbindungsweg Richtung Gnadenweiler bis zur Gemarkungsgrenze zu räumen. Da die Gemeinde Bärenthal das Teilstück auf ihrer Gemarkung bereits räumt, ist somit ab kommenden Winter eine durchgehende Verbindung nach Gnadenweiler als „Winterwanderweg“ möglich.
Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Errichtung eines Schuppens im Außenbereich Schwenninger-Weg
Zu dem geplanten Bauvorhaben wurde die Gemeinde als auch das Bau- und Umweltamt Naturschutz vom Landratsamt Tuttlingen gehört. Die Stellungsnahme des Landwirtschaftsamtes lag bereits vor. Die Gemeinde Irndorf sieht jedoch bei einer entsprechenden Nutzung des Grundstückes eine Beeinträchtigung ihrer wohnbaulichen Entwicklung. So ist in diesem Gebiet die künftige Wohnbebauung der Gemeinde vorgesehen. Ein landwirtschaftlicher Schuppen würde diesem gemeindlichen Entwicklungskonzept entgegenstehen. Die Gemeinde hat dem geplanten Bauvorhaben kein Einvernehmen erteilt.
Bebauungsplan „Buigen Nord“, Grundlage des Plankonzeptes Vorentwurf
Vom Planungsbüro Ludger Große-Scharmann wurden die ersten Vorentwürfe zum BBPlan Buigen Nord vorgestellt. Zur Abwägung der weiteren baulichen Entwicklung sollen Gespräche mit den dort ansässigen Firmen geführt werden. Die Ergebnisse der Gespräche sollen in die weitere Entwurfsplanung zum BBPlan Buigen Nord einfließen.
Bauantrag ohne Namensnennung, Bauvorhaben Kirchstraße 8
2. Erweiterung des Werkstattgebäudes
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben Kirchstraße 8 wurde auf die Gemeinderatssitzung vom 17.11.2011 zurückgestellt. Eine Beurteilung des Bauvorhabens würde derzeit nach § 35 Abs.2 BauGB erfolgen und müsste zu einer Ablehnung führen, da ein Teil des geplanten Anbaus in den Außenbereich ragt. Eine weitere Behandlung des Bauvorhabens setzt die Einleitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan voraus. Dieser wird im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.
Gebührenordnung Eichfelsenhalle / Anpassung zum 01.01.2012
Zur teilweisen Deckung der Gemeinde Irndorf entstehenden Kostenaufwandes an der Eichfelsenhalle werden Benutzungsgebühren erhoben.
Die derzeit geltende Gebührenordnung für die Benutzung der Eichfelsenhalle durch Dritte, bedarf einer Gebührenanpassung, die der Größe und Ausstattung der Halle entspricht.
Die Eichfelsenhalle wurde in den vergangenen Jahren sehr stark durch auswärtige Privatpersonen für Hochzeiten und andere Feste in Anspruch genommen. Leider hinterlässt dies immer deutlicher Spuren an den Räumlichkeiten und der Ausstattung der Halle.
Auf Beschluss des Gemeinderates werden die Benutzungsgebühren entsprechend zum 01.01.2012 angepasst:
Gemeinde Irndorf
Benutzungsgebührenordnung Eichfelsenhalle
- Allgemeines
Zur teilweisen Deckung der Gemeinde Irndorf entstehenden Kostenaufwandes an der Eichfelsenhalle werden Benutzungsgebühren erhoben.
- Benutzungsgebührenpflichtiger
Benutzungsgebührenpflichtiger ist der jeweilige Antragsteller, Veranstalter bzw. der Verein oder die Organisation.
- Kaution
Die Gemeinde ist berechtigt, vor Überlassung der Einrichtung eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist durch Überweisung bei der Verbandskasse des GVV Donau-Heuberg auf das Konto-Nr. 700 056 bei der Kreissparkasse Tuttlingen (BLZ 643 500 70) unter Angabe des Verwendungszwecks zu hinterlegen. Bei einwandfreier Rückgabe der Mietsache wird die Kaution abzüglich des Benutzungsentgeltes auf das Konto zurückbezahlt.
Die Abnahme erfolgt durch den .Hausmeister/Bürgermeister.
- Landesnichtraucherschutzgesetz
Gemäß § 5 Abs. 1 des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) ist das Rauchen in sämtlichen Räumen nicht gestattet. Bei einem festgestellten Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € fällig.
- Fälligkeit
Die Benutzungsgebühren werden nach Beendigung der Benutzung fällig.
Trainings- und Übungsstunden werden halbjährlich durch die Gemeinde abgerechnet.
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Grundgebühr pro Tag |
örtliche Vereine |
einheimische Privatpersonen, Gewerbe, Handel u.a. |
Auswärtige Vereine, Privatpersonen, Gewerbe , Handel u.a.
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Hallengrundmiete incl. Foyer |
250,- Euro |
300,- Euro |
600,- Euro |
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Hallenmiete Aufbau Vortag |
- |
- |
200,- Euro |
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Foyer |
100,- Euro |
100,- Euro |
200,- Euro |
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Küchenbenutzung |
50,- Euro |
50,- Euro |
100,- Euro |
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Schankanlage |
50,- Euro |
50,- Euro |
100,- Euro |
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Folgetage |
200,- Euro incl. Küche, Schankanlage |
250,- Euro incl. Küche, Schankanlage
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300,- Euro |
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Zuschläge zur Grundgebühr |
örtliche Vereine |
einheimische Privatpersonen, Gewerbe, Handel u.a. |
Auswärtige Vereine, Privatpersonen, Gewerbe , Handel u.a. |
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Für die Benutzung der Beschallungsanlage mit Einweisung durch den Hausmeister. |
20,- Euro |
40,- Euro |
100,- Euro |
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Strom- und Wasserkosten werden nach Verbrauch berechnet. |
nach Verbrauch |
nach Verbrauch |
nach Verbrauch |
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Feuerwache Die Gemeinde erhebt diese Kosten vom Veranstalter und leitet sie an die Feuerwehr weiter. |
pauschal 10,- Euro / Std. |
pauschal 10,- Euro / Std. |
pauschal 10,- Euro / Std. |
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Ist ein Feuerwehr-fahrzeug vorzuhalten, ist eine Gebühr pro Tag zu erheben. |
50- Euro |
50,- Euro |
50,- Euro |
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Nachreinigung Halle, Foyer, WC, Küche und Schankanlage. |
20,- Euro |
20,- Euro |
30,- Euro |
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Zuschlag für reine Tanz-, Rock- und ähnliche Veranstaltungen. |
100,- Euro |
nur von örtlichen Vereinen zugelassen |
nur von örtlichen Vereinen zugelassen |
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Ermäßigte Veranstaltungen |
Vereinswettkämpfe und Turniere |
Trainingsstunden u. Übungsstunden |
Tagungen der Verbände der Vereine |
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Erwachsene |
40,- Euro |
10,- Euro |
frei |
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Jugend bis 16 Jahre |
20,- Euro |
frei |
frei |
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Auswärtige Vereine, Verbände Erwachsene |
50,- Euro |
25,- Euro |
entfällt |
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Auswärtige Vereine, Verbände Jugend bis 16 Jahre |
25.- Euro |
5,- Euro |
entfällt |
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bei Nutzung der Küche / Schankanlage |
siehe Grundgebühr |
siehe Grundgebühr |
siehe Grundgebühr |
Alle Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer
- Reinigung
Nutzung nach Vertrag
Der Benutzer ist verpflichtet, die gesamte Einrichtung nach der Veranstaltung bis 12.00 Uhr des Folgetages zu räumen. Bis auf die Halle (besenrein) werden alle Räume gereinigt (Nassreinigung) hinterlassen.
In der Küche sind insbesondere Herde, Dampfgarrer, Kaffeemaschine, Spülmaschine, Schankanlage, Kühlraum, Geschirr, Gläser, Servierwägen, Arbeitsflächen und der Fußboden vollständig zu reinigen.
Der Müll ist durch den Veranstalter selbst zu entsorgen. Unrat auf den Zugangswegen und um die Halle herum, ist einzusammeln. Jegliches anbringen von Wegweisern, Luftballons und sonstigen Gegenständen im Ortsbereich sind untersagt.
Die Gemeinde ist berechtigt, bei Verschmutzung und zurückgelassenen Müll dem Veranstalter den daraus entstehenden Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen.
Jeder Verein und Organisation ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in einem Zustand zu verlassen, der eine unmittelbar darauf folgende Nutzung problemlos zulässt.
- Schlüsselverantwortung und Kostenverantwortung
a) Nutzung nach Vertrag
Grundsätzlich ist bei Veranstaltungen in der Eichfelsenhalle der Hausmeister nicht anwesend. In Ausnahmefällen kann auf Anordnung des Bürgermeisters die Anwesenheit des Hausmeisters angeordnet werden.
Mit dem Hausmeister ist vor der Veranstaltung die Übernahme und danach die Übergabe der Einrichtung vorzunehmen. Der Veranstalter hat hierbei nachzuweisen, dass eine kompetente Person die Technik des Hauses bedienen kann und dafür verantwortlich zeichnet.
b) Nutzung nach Belegungsplan
Für den Trainings- und Übungsbetrieb ist grundsätzlich kein Hausmeister anwesend. Die Vereine haben Schlüsselverantwortung über die zur Verfügung gestellte Einrichtung und sind zu kostensparendem Verhalten verpflichtet.
Die Übertragung der Schlüsselverantwortung bedeutet insbesondere, dass die Einrichtung nach der letzten Nutzung des Tages bzw. der Veranstaltung sorgfältig verschlossen wird.
- Zuständigkeit
Für die Belegung und Überlassung der Eichfelsenhalle ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
- Ermäßigung
Der Bürgermeister ist ermächtigt, in besonders gelagerten Ausnahmefällen die Entgelte zu ermäßigen bzw. in extremen Fällen zu erlassen.
- Inkrafttreten
Diese Benutzungsgebührenordnung tritt zum 01.01.2012 in Kraft.
Irndorf, den 26.10.2011
gez.
Rudolf Fluck
Bürgermeister
Bekanntgaben
Flurneuordnung
Der Gemeinderat wird sich mit dem zuständigen Referatsleiter, Herrn Hills vom Landratsamt Tuttlingen und der Naturschutzbeauftragten Frau Ponesch vom RP Freiburg bezüglich der anstehenden Flurneuordnung zu einer Informationsveranstaltung am 22.11. 2011 treffen.
Hier gilt es im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden größtmögliche Transparenz im Zusammenhang mit der Flurneuordnung gegenüber der Bürgerschaft zu schaffen.
Wanderwegekonzeption
Durch die Verwaltung wurden die Standorte für die neu konzipierten Wandertafeln festgelegt.
Leichenhalle
Derzeit wird die Außenfassade im Eingangsbereich der Leichenhalle neu verputzt. In diesem Zusammenhang wird die Ortgangverkleidung ebenfalls saniert. Die Trocknung des Mauerwerks im Innenraum der Friedhofskirche ist noch nicht abgeschlossen. Von Seiten des Gemeinderats wurde angeregt so bald als möglich den Innenraum der Friedhofskirche ebenfalls zu renovieren. BM Fluck hat diesbezüglich bereits Gespräche mit verschiedenen Firmen und dem Bauamt vom GVV geführt. Sobald die Raumtrocknung abgeschlossen werden kann, werden die weiteren Maßnahmen vorgenommen.
Verschiedenes
Der Gemeinderat regte an, bei der nächsten Fahrplanänderung eine bessere Ringzuganbindung Tuttlingen - Irndorf anzustreben. BM Fluck sagte hier zu, sich um die Angelegenheit beim ÖPNV - Landratsamt Tuttlingen zu kümmern.
Einrichtung einer 2. Bushaltestelle in Irndorf. Auch hier wird sich Bürgermeister Fluck an die zuständige Behörde des Landratsamtes Tuttlingen wenden um eine machbare Lösung zu finden.
Bericht aus dem Gemeinderat vom 06.10.2011
Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Reparatur Kommunalfahrzeug Fendt Xylon
Das Kommunalfahrzeug weist mittlerweile einen Fahrbetrieb von 7000 Stunden auf. Am Fahrzeug mussten bereits durchrostete Hydraulikleitungen provisorisch gerichtet werden. Dem Fahrzeug setzt der Winterdienst zu Sehens zu. Nach einem Schaden musste die Kupplung getauscht werden. Es ist abzusehen, dass weitere Reparaturen anstehen werden und wir im Moment noch einen annehmbaren Preis erzielen könnten. Da die Gemeinde auf ein zuverlässiges und leistungsstarkes Fahrzeug auch in Zukunft angewiesen ist, soll auf Beschluss des Gemeinderates verschiedene Angebote für ein Kommunalfahrzeug eingeholt werden. Die Anschaffung wird nur möglich sein, wenn sich zu beantragende Zuschüsse aus dem Ausgleichstock einstellen und es der Haushaltsplan 2012 zulässt.
Bebauungsplan „Buigen Nord“, Vergabe der Planungsleistungen
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der vorliegenden Angebote die Leistungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Buigen Nord an das Planungsbüro Ludger Große-Scharmann, Waldenbuch zu vergeben. Das Planungsgebiet umfasst ca. 2 ha.
Jahresrechnung 2010, Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2010
Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wird sich auch auf den diesjährigen Haushalt auswirken. So standen zum Beginn des Haushaltsjahres 2010 noch Rücklagen in Höhe von 169.549,35 Euro zu Verfügung. Die zur Deckung des Haushaltes 2011 vorgesehen waren.
Zum Au
