Benutzungsgebührenordnung Eichfelsenhalle ab 01.01.2012
Zur teilweisen Deckung der Gemeinde Irndorf entstehenden Kostenaufwandes an der Eichfelsenhalle werden Benutzungsgebühren erhoben.
Benutzungsgebührenpflichtiger ist der jeweilige Antragsteller, Veranstalter bzw. der Verein oder die Organisation.
Die Gemeinde ist berechtigt, vor Überlassung der Einrichtung eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist durch Überweisung bei der Verbandskasse des GVV Donau-Heuberg auf das Konto-Nr. 700 056 bei der Kreissparkasse Tuttlingen (BLZ 643 500 70) unter Angabe des Verwendungszwecks zu hinterlegen. Bei einwandfreier Rückgabe der Mietsache wird die Kaution abzüglich des Benutzungsentgeltes auf das Konto zurückbezahlt. Die Abnahme erfolgt durch den .Hausmeister/Bürgermeister.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) ist das Rauchen in sämtlichen Räumen nicht gestattet. Bei einem festgestellten Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € fällig.
Die Benutzungsgebühren werden nach Beendigung der Benutzung fällig. Trainings- und Übungsstunden werden halbjährlich durch die Gemeinde abgerechnet.
Alle Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer
Nutzung nach Vertrag Der Benutzer ist verpflichtet, die gesamte Einrichtung nach der Veranstaltung bis 12.00 Uhr des Folgetages zu räumen. Bis auf die Halle (besenrein) werden alle Räume gereinigt (Nassreinigung) hinterlassen. In der Küche sind insbesondere Herde, Dampfgarrer, Kaffeemaschine, Spülmaschine, Schankanlage, Kühlraum, Geschirr, Gläser, Servierwägen, Arbeitsflächen und der Fußboden vollständig zu reinigen. Der Müll ist durch den Veranstalter selbst zu entsorgen. Unrat auf den Zugangswegen und um die Halle herum, ist einzusammeln. Jegliches anbringen von Wegweisern, Luftballons und sonstigen Gegenständen im Ortsbereich sind untersagt. Die Gemeinde ist berechtigt, bei Verschmutzung und zurückgelassenen Müll dem Veranstalter den daraus entstehenden Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen. Jeder Verein und Organisation ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in einem Zustand zu verlassen, der eine unmittelbar darauf folgende Nutzung problemlos zulässt.
a) Nutzung nach Vertrag Grundsätzlich ist bei Veranstaltungen in der Eichfelsenhalle der Hausmeister nicht anwesend. In Ausnahmefällen kann auf Anordnung des Bürgermeisters die Anwesenheit des Hausmeisters angeordnet werden. Mit dem Hausmeister ist vor der Veranstaltung die Übernahme und danach die Übergabe der Einrichtung vorzunehmen. Der Veranstalter hat hierbei nachzuweisen, dass eine kompetente Person die Technik des Hauses bedienen kann und dafür verantwortlich zeichnet. b) Nutzung nach Belegungsplan Für den Trainings- und Übungsbetrieb ist grundsätzlich kein Hausmeister anwesend. Die Vereine haben Schlüsselverantwortung über die zur Verfügung gestellte Einrichtung und sind zu kostensparendem Verhalten verpflichtet. Die Übertragung der Schlüsselverantwortung bedeutet insbesondere, dass die Einrichtung nach der letzten Nutzung des Tages bzw. der Veranstaltung sorgfältig verschlossen wird.
Für die Belegung und Überlassung der Eichfelsenhalle ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Der Bürgermeister ist ermächtigt, in besonders gelagerten Ausnahmefällen die Entgelte zu ermäßigen bzw. in extremen Fällen zu erlassen.
Diese Benutzungsgebührenordnung tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Irndorf, den 26.10.2011 gez. Rudolf Fluck Bürgermeister |
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EichfelsenhalleDie Mehrzweckhalle von Irndorf
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